eine Investorengruppe in Deutschland hat einen
FOND ZUR VERWERTUNG
VON UNGENUTZTEN SCHUTZRECHTEN
gegründet.
Sie als Schutzrechtsinhaber haben die Möglichkeit, Ihre Erfindung über "idee.ch" zur Prüfung einzureichen.
Bedingungen sind:
> mind. 1 nationales Patent erteilt
(nicht nur angemeldet!)
> Patent-Restlaufzeit mind. 8 Jahre
> eine Applikation ist nicht zwingend erforderlich
(Prototyp/Nullserie von Vorteil)
> kein Software- oder Pharmawirkstoff-Patent
> kein Trivialpatent
(Erfindungshöhe, Wirtschaftlichkeit, Nachahmung erschwert)
> alleinige und freie Verfügung über das/die Schutzrecht/e
(keine Rechte Dritter)
>>> Bereitschaft zu einer schriftlichen Absichtserklärung,
die Schutzrechte mind. 9 Mon. dieser Fondgesellschaft exklusiv zur Prüfung zu überlassen
Falls alle diese Bedingungen erfüllt sind, können Sie Ihren Kurzbeschrieb per
eMail oder Brief an "idee.ch" senden.
Wir leiten dieselben weiter und Sie erhalten Bescheid, ob Ihre Erfindung zur Prüfung angenommen wird.
BITTE NUR ANGEBOTE EINREICHEN, WENN ERSTHAFTES INTERESSE BESTEHT!
Ihre Angebote werden nur dann weitergeleitet, wenn Sie zu all den obigen Bedingungen eine kurze Erklärung/Erläuterung abgeben!
Die Geheimhaltung wird selbstverständlich mit der Absichtserklärung geregelt.